Schweizer Lohnrechner mit Zuschlägen
Berechnen Sie Ihren Stundenlohn inklusive verschiedener Zuschläge wie Ferienentschädigung, Feiertagsentschädigung und 13. Monatslohn.
Grundberechnung
Detaillierte Ansicht
Zuschläge
Ferienanspruch: 5 Wochen (10.64%)
Entspricht einem Zuschlag von 8.33%
Ihr Stundenlohn beträgt:
Berechnung im Detail:
Berechnungsmethode:
Der Stundenlohn wird basierend auf den folgenden Formeln berechnet:
- Basis-Stundenlohn = Monatslohn ÷ ((Wochenstunden × 52) ÷ 12)
- Standard-Ferienentschädigung: je nach Wahl 8.33% (4 Wochen), 10.64% (5 Wochen) oder 13.04% (6 Wochen)
- Ferienentschädigung GAV Maler/Gipser:
- Bis 20 Jahre oder ab 21 Jahren mit weniger als 5 Dienstjahren: 5 Wochen (10.64%)
- Ab 21 Jahren und 5-10 Dienstjahre: 5 Wochen (10.64%)
- Ab 21 Jahren und mehr als 10 Dienstjahre: 6 Wochen (13.04%)
- Ab 50 Jahren und mehr als 10 Dienstjahre: 7 Wochen (15.55%)
- Feiertagsentschädigung = je nach Anzahl der Feiertage 3.33% (8), 3.75% (9) oder 4.17% (10)
- 13. Monatslohn = 8.33%
Der Gesamtstundenlohn wird berechnet, indem der Basis-Stundenlohn mit allen ausgewählten Zuschlägen multipliziert wird.